Wirtschaftsminister Habeck hat angekündigt, dass alle Förderanträge, die bis zum 24. Januar eingereicht wurden, auch bewilligt werden. Darüber hinaus hat er angekündigt, dass im Neubau KfW 55 ab 2023 Pflicht ist, und zwar ohne Zuschuss. Gebäude nach KfW 40 sollen bis Ende 2022 gefördert werden. Dafür stehen aber nur 1 Mrd. Euro zur Verfügung. Für die energetische Sanierung sowie die Bearbeitung der Anträge für das ausgelaufene KfW 55 Programm stehen allerdings 9,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Gleichzeitig sollen rund 400.000 Wohnungen pro Jahr neu errichtet werden – was ein ambitioniertes Ziel ist, wofür es Anreize braucht.
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